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muslimische Lehrerinnen
Nordrhein-Westfalen
Zwei kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen müssen nicht vom Land Nordrhein-Westfalen entschädigt werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht.
Nachrichten-ID: 3001779    Datum der Veröffentlichung : 2019/10/07